Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Vermittlung von Immobilien

Wir bieten Ihnen den kompletten Service rund um den Verkauf Ihrer Immobilie und begleiten Sie an Ihr Ziel.



Schäden an Gebäuden

Neben der Erstellung von Beweissicherungsgutachten ist ein weiterer Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit die Erstattung von Sachverständigengutachten über Schäden an Gebäuden.

Dazu gehören die unparteiische Feststellung und Bewertung von Bauschäden und Bauplanungs- oder Bauausführungsmängel ebenso wie die Erarbeitung von praxisgerechten Mängelbeseitigungsvorschlägen, die Durchführung von Kostenschätzungen für die Mängel-beseitigung und die nachvollziehbare und nachprüfbare Berechnung von technischen Minderwerten.



Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Wichtig ist das auch z.B. bei Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder gar Enteignung.
Kein Verkäufer möchte zu wenig Geld für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte der Käufer nicht zu viel zahlen. Bei Zweifel gibt dann ein Verkehrwertgutachten Aufschluss. Der so genannte Verkehrwert stellt den Preis dar, der aktuell tatsächlich am Markt erzielt werden kann.

Wichtige Begriffe:
Sachwert: Wird ermittelt aus dem Boden-, Gebäude- und Außenanlagenwert. Er ist Basis für die Ermittlung des Beleihungswerts.
Verkehrwert/Marktwert: Der Preis, der im Augenblick tatsächlich erzielt werden kann (objektiver Tauschwert, errechnet aus Sachwert und Marktlage).
Beleihungswert: Er gibt an, welcher Preis längerfristig sicher erzielt werden kann. In der Regel höchstens 80% des Verkehrswertes. Wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen.
Ertragswert: Verfahren für die Wertermittlung von Renditeimmobilien. Setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den langfristig erzielbaren Mieteinnahmen.



Qualitätsüberwachung / Controlling

Eine mangelfreie Ausführung ist heute nicht mehr die Regel, sondern eher die Ausnahme.
Zur Vermeidung von Fehlern, die sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauaus-führung gemacht werden und die alle am Bau Beteiligten nur unnötig Zeit, Nerven und Geld kosten, wird die Durchführung einer planungs- und baubegleitenden Qualitätsüberwachung durch einen unabhängigen Dritten, z.B. einen Bausachverständigen empfohlen.

Dadurch wird es möglich, Mängel im Vorfeld und vor der Abnahme zu beseitigen.

Lassen Sie ihren Traum von Eigenheim nicht zum Alptraum werden.