Schäden an Gebäuden
Neben der Erstellung von Beweissicherungsgutachten ist ein weiterer Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit die Erstattung von Sachverständigengutachten über Schäden an Gebäuden.
Dazu gehören die unparteiische Feststellung und Bewertung von Bauschäden und Bauplanungs- oder Bauausführungsmängel ebenso wie die Erarbeitung von praxisgerechten Mängelbeseitigungsvorschlägen, die Durchführung von Kostenschätzungen für die Mängelbeseitigung und die nachvollziehbare und nachprüfbare Berechnung von technischen Minderwerten.




